Was leistet unser Verband?
Die Vertreter unserer Mitglieder stellen für Sie immer aktuell umfassende Hilfestellungen zu Berufsausübung und Praxisführung zur Verfügung. Sie setzen sich mit ihrer beruflichen Erfahrung und ihrem vollen Engagement für den Erhalt des Heilpraktikerberufs ein und vertreten die Haltung unseres Verbandes gegenüber Politik, Presse und relevanten Organisationen.
Welche Mitgliedschaft kommt für Sie in Frage?
Ob Sie Heilpraktikeranwärter, Kollege oder Kollegin mit eigener Praxis sind oder einfach nur Interesse an der Naturheilkunde haben, unser Verband bietet jedem individuell das richtige Mitgliedschaftsmodell.
Verbandsmitgliedschaft schon während der Ausbildung
Künftige Heilpraktiker können sich bei uns in Vorträgen über die vielen Facetten unseres Berufs informieren. Nach bestandener Prüfung sind wir Ihnen gerne bei der Vermittlung in eine Praxis behilflich, damit Sie dort praktische Erfahrung sammeln können. Sollten Sie eine eigene Praxis eröffnen, so beraten wir Sie gerne über alle Erfordernisse bis hin zur richtigen Gestaltung Ihres Webauftritts.
Die beruflichen Unsicherheiten lassen sich durch die Begleitung unserer Mentoren vielfach leichter meistern.
Als HPA zahlen Sie einen erheblich reduzierten Mitgliedsbeitrag und nehmen zu ermäßigten Gebühren an unseren Veranstaltungen teil.
Mitgliedschaften für Praxisinhaber
Unsere erfahrenen Kolleginnen und Kollegen profitieren vielfach von einer Mitgliedschaft in unserem Verband.
Sie erhalten die neuesten Informationen zur Berufsausübung, sei es über neueste gesetzliche Vorschriften oder Hinweise zu Arzneimittel und praktische Tätigkeit. Unsere qualifizierten Vorträge und Fortbildungen erweitern Ihre fachliche Kompetenz.
Kenntnis von Praxis-Hygiene und Notfallkompetenz halten wir für unabdingbare berufliche Qualitätsmerkmale. Deshalb unterstützen wir diese Fortbildungen und veranstalten Hygieneseminare für unsere Mitglieder kostenlos, Gebühren für Notfallkurse sind reduziert.
Die kostenlose Eintragung in das Therapeutenverzeichnis ist für uns selbstverständlich. So können Sie mit Ihrem Behandlungsangebot jederzeit von potentiellen Patienten gefunden werden.
Außerdem erhalten Sie die Möglichkeit, ausgewählte Patienten zur kostenlosen Teilnahme zu unseren naturheilkundlichen oder fachlich ausgewählten Vorträgen einzuladen und können damit Ihre Praxis ein Stück positiv zu bewerben.
Ab Seniorenalter können Sie von einem ermäßigten Mitgliedsbeitrag profitieren.
Sollten Sie in einem weiteren fachbezogenen Berufsverband Mitglied sein, so haben wir dafür Verständnis. Unter anderem Psychologen, Osteopathen oder Homöopathen erhalten ganz spezifische Informationen zu Ihrem Fachgebiet nur durch diese Spezialverbände. Als Heilpraktiker sollten Sie umfassend informiert sein. Wir unterstützen Ihre Informationspflicht und bieten reduzierte Beiträge für unser Kolleginnen und Kollegen mit dieser Verpflichtung.Fördermitgliedschaften
Sie sind kein Heilpraktiker und auch nicht in Ausbildung, interessieren sich aber für die Naturheilkunde mit all ihren Möglichkeiten? Dann werden Sie Fördermitglied zum ermäßigten Mitgliedsbeitrag und unterstützen Sie unsere Arbeit.
Egal, welche Mitgliedschaft für Sie in Frage kommt, Sie werden immer aktuell und praxisnah informiert durch unseren Newsletter oder aktuell auf der Homepage. Unsere Mitarbeiter versuchen persönlich, auf Ihre Anfragen schnelle und sachkundige Lösungen zu finden. Jeder Beitrag beinhaltet den Bezug einer monatlichen Fachzeitschrift wie der CO.med, so bleiben Sie therapeutisch und berufspolitisch immer informiert.
Jedes Mitglied erhält Zugang zum internen Mitgliederbereich. Die Inhalte finden Sie unter dem Menüpunkt Mitglied werden-Interner Mitgliederbereich.
Der erste Schritt zu Ihrer Mitgliedschaft
Werden Sie Mitglied bei DIE HEILPRAKTIKER e.V.
So einfach geht es:
Nutzen Sie den online-Mitgliedsantrag.
Sie können ihn unten einfach herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und abschicken
Wir freuen uns auf Sie!
Aus aktuellem Anlass:
Berufsverbände berichten über vorgelegte Heilpraktikerurkunden, die entweder unrechtmäßig erworben (gefälscht) oder von nicht dazu befugten Personen ausgestellt wurden. In jedem Fall ist die in diesen Urkunden dokumentierte Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nicht rechtswirksam, die Verwendung kann strafrechtlich verfolgt werden. Dazu laufen derzeit behördliche Verfahren in unterschiedlichen Bundesländern.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus diesem Grund die, bei uns eingereichten, Dokumente einer sorgfältigen Prüfung unterziehen. Sofern wir bei einer ausstellenden Gesundheitsbehörde nachfragen müssen, gehen wir davon aus, dass der Antragsteller/ die Antragstellerin für alle nötigen Bearbeitungsschritte konkludent mit dem Antrag auf Aufnahme in unseren Verband das erforderliche Einverständnis erklärt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.