Osteopathische Behandlungen nur mit Heilpraktikererlaubnis zulässig

Das OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.09.2015, Az. I-20 U 236/13 hat entschieden, dass die Osteopathie eine Heilbehandlung darstellt und von Physiotherapeuten nur dann ausgeübt werden darf, wenn diese im Besitz einer Heilpraktikererlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz sind.

 

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