Sommeraktion 2025
Wir unterstützen unsere neuen Kolleginnen und Kollegen auch in diesem Jahr mit einer Beitragsfreistellung bis zum Jahresende.
Bei Beantragung einer Mitgliedschaft in unserem Verband bis zum 30.September 2025 entfällt die fällige Beitragszahlung für 2025.
(Die Mitgliedsbeiträge finden Sie hier; Download Mitgliedsantrag)
Unsere Mitglieder erhalten für jedes geworbene Mitglied einen Gutschein in Höhe von 50,00 Euro zur Einlösung bei Veranstaltungsbuchung
MITGLIEDSBEITRÄGE
Mitgliedsbeiträge DIE HEILPRAKTIKER e.V. beschlossen am 23.09.2015, ergänzt am 09.12.2017:
Ordentliche Mitglieder (HP und HP Psych)
€ 180,00 jährlich (= € 15,00 monatlich, = € 45,00 vierteljährlich)
Der Kostenbeitrag für einen Praxisstempel beträgt einmalig 13,00 €.
Ordentliche, stimmberechtigte Mitglieder, die keine eigene Praxis führen, bezahlen den Betrag in Höhe des Beitrags für Fördermitglieder, derzeit 108,00 €.
Ordentliche, stimmberechtigte Mitglieder, die zusätzlich in einem fachgebundenen Berufsverband organisiert sind (z.B. Verband für Osteopathie / Psychotherapie / Physiotherapie), bezahlen die Hälfte des vollen regulären Jahresbeitrags für ordentliche Mitglieder, derzeit 90,00 €.
Außerordentliche (Heilpraktiker-Anwärter, HPA) Mitglieder, fördernde Mitglieder und ordentliche Mitglieder ab vollendetem 70. Lebensjahr
€ 108,00 jährlich (= € 9,00 monatlich, = € 27,00 vierteljährlich).
Außerordentliche Mitglieder (Heilpraktikeranwärter) werden im ersten Kalenderjahr ihrer Mitgliedschaft von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit. Die Beitragsfreiheit gilt nicht bei Kündigung der Mitgliedschaft während des ersten Mitgliedsjahres.