Behandlungskosten

 

Die Höhe der Kosten für die Behandlung bei einem Heilpraktiker können der Behandler (Heilpraktiker) und der Patient frei vereinbaren, da es hierzu keine gesetzlichen Vorgaben gibt. Es gibt zwar das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), seine Anwendung jedoch erfolgt auf rein freiwilliger Basis.

Das GebüH stammt aus dem Jahre 1985 und wurde bis heute aus kartellrechtlichen Gründen nicht an den aktuellen Lebenskostenindex angeglichen. Die dort genannten Gebühren sind das Ergebnis einer vor vielen Jahren durchgeführten Umfrage bei niedergelassenen Heilpraktikern. Somit dürfte auf Grundlage des GebüH kein angemessenes Honorar zu vereinbaren sein. Private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfen erstatten gleichwohl Behandlungskosten beim Heilpraktiker, wobei deren Höhe und Ausmaß in der Regel von der jeweiligen individuellen Vertragsgestaltung zwischen dem Kostenträger und dem Patienten abhängig ist.